Vergütung des Stiftungsrats

Vergütung des Stiftungsrats

Das liechtensteinische Stiftungsrecht beinhaltet keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Vergütung des
Stiftungsrats. Indessen besteht ein evidentes Interesse sämtlicher Stiftungsbeteiligter an allgemein anerkannten,
transparenten Vergütungskriterien, welche die missbräuchliche Vereinnahmung überzogener Honorare zum
Nachteil der Begünstigten verhüten und zugleich den Stiftungsrat vor dem Vorwurf einer
„Selbstbedienungsmentalität“ und vor drohenden Regressansprüchen absichern. Der vorliegende Aufsatz, der in
der Liechtensteinischen Juristenzeitung (LJZ 2023, 88-109) erschienen ist, möchte hierzu einen Beitrag leisten. Ein
besonderer Fokus wird auf die gesetzlichen, rechtsgeschäftlichen und statutarischen Anspruchsgrundlagen der
Stiftungsratsvergütung, auf das Verbot des Insichgeschäfts, das Risiko eines Interessenkonflikts und die Kriterien
der Angemessenheit gerichtet.

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